EGMR - K.M. gegen die Schweiz (2015)
Beschwerde Nr. 6009/10
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK
Der EGMR bestätigt das Bundesgericht in seinem Urteil, dass die Ausweisung eines straffällig gewordenen albanischen Staatsangehörigen nicht gegen das in Art. 8 EMRK festgelegte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstösst.
Affaire K.M. c. Suisse
Urteil des EGMR vom 2. Juni 2015 (auf Französisch)
Artikelquelle
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